Alle Mutterschaftsbeihilfen 2016

Wenn Sie gerade erst Mutter geworden sind oder in diesem Jahr ein Kind bekommen werden, sind Sie daran interessiert, alles zu wissen Mutterschaftsbeihilfen, die Sie über die Sicherheits- und Steuerbehörde beantragen könnenZusätzlich zu den Kürzungen der letzten Jahre, insbesondere im Regionalbereich, wurden alle Beihilfen "retuschiert". Es ist daher ratsam, die gesamte Dokumentation zusammenzutragen und sie so schnell wie möglich einzureichen.

Mutterschaftsleistungen der sozialen Sicherheit

Die Sozialversicherung gewährt Mutterschaftsleistungen, die ab dem ersten Tag des nächsten Quartals, für das sie beantragt wurde, abgerechnet werden können. Diese Mutterschaftshilfe Sie sind für ein begrenztes Einkommen, mehrere Geburten, große Familien oder autonome Mütter.


Bis 2012 betrug die Hilfe dieser Agentur etwa 500 Euro pro Jahr, und bis das Kind 5 Jahre alt wurde, sind seit 2013 291 Euro pro Jahr vorgesehen.

1. Begrenztes Einkommen Wenn das Jahreseinkommen der Familie weniger als 11.376,66 Euro beträgt, kann beantragt werden, die Beihilfe von 291 Euro pro Jahr bis zum Alter von 18 Jahren zu verlängern. Dieser Betrag wird für jedes Kind oder Pflegekind um 15% erhöht, und zwar vom zweiten, einschließlich dieses. Für die Anerkennung des Status des Begünstigten der Beihilfe für ein Kind oder ein Pflegekind für eine Behinderung ist keine Einkommensgrenze erforderlich.

2. Mehrfachgeburten. Die Höhe der Beihilfe hängt von der Anzahl der Kinder ab, die bei mehreren Geburten geboren wurden. Bei Zwillingen oder Zwillingen, dh zwei Kindern, beträgt der Betrag 2.565,60 Euro, bei drei Kindern beträgt der Betrag 5.131,20 Euro, und wenn Sie vier oder mehr Kinder gehabt haben, wird Ihnen geholfen von 7.696,80 Euro.


3. Großfamilien, Alleinerziehende oder Mütter mit einer Behinderung von 65%. Sie können eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro für die Geburt eines Kindes beantragen, sofern bestimmte Einkommensspannen nicht überschritten werden.

Für große Familien: Für das dritte und nachfolgende Kinder werden 450,73 Euro gezahlt. Wenn das Kind eine Behinderung von 33% oder mehr hat, wird dieser Betrag verdoppelt. Das Einkommen der Eltern darf 17.122,59 € nicht überschreiten, mit einem Anstieg von 2.575,95 € gegenüber dem vierten.

Wenn bei der Koexistenz von Eltern oder Adoptierenden die Gesamtsumme der Einkommen die angegebene Grenze überschreitet, wird die Bedingung des Begünstigten für einen von ihnen nicht anerkannt. Die gleiche Regel wird in den Fällen angewendet, in denen die Pflegebetreuung, dauerhaft oder vor der Adoption, von zwei Personen gebildet wurde, die dieselbe Familieneinheit bilden.


Bei den Begünstigten kann es sich jedoch auch um Personen handeln, die ein jährliches Einkommen erhalten, das die in den vorstehenden Absätzen angegebenen Beträge übersteigt, und sind niedriger als der Betrag, der sich ergibt, wenn zu dieser Zahl das Produkt aus der Multiplikation des jährlichen Kindergeldbetrags hinzugefügt wird oder weniger begrüßt von der Anzahl der von den Begünstigten erhaltenen Kinder oder Minderjährigen.

Wer kann eine Mutterschaftshilfe in der Sozialversicherung beantragen?

Die Sozialversicherung gewährt diese Hilfe Eltern, Adoptierenden oder Kindern unter 18 Jahren, sofern:

- Rechtmäßiger Aufenthalt im spanischen Hoheitsgebiet. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn Arbeitnehmer von ihrem Unternehmen außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets verlegt werden und sich in einer Situation befinden, die derjenigen der Registrierung ähnelt und im entsprechenden spanischen System der sozialen Sicherheit aufgeführt ist.

- Verlassen Sie das spanische Hoheitsgebiet nicht länger als 90 Tage in jedem Kalenderjahr, es sei denn, die Abwesenheit ist auf ordnungsgemäß begründete Krankheitsursachen zurückzuführen.

- Kinder oder Minderjährige unter ihrer Obhut haben, Minderjährige unter 18 Jahren oder älter, die in einem Ausmaß von mindestens 65% von einer Behinderung betroffen sind, und in Spanien ansässige Personen. Diese Anforderung gilt in Bezug auf die Pflegekinder oder Kinder, die die Arbeitnehmer begleiten, die von ihrem Unternehmen auf ihren Reisen ins Ausland verlegt wurden.

- Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen dieser Art in jedem anderen öffentlichen Sozialschutzsystem.

- Wenn beide Eltern die Erlaubnis haben, Sie können die beiden Begünstigten der Leistung sein, wenn sie die jeweils erforderlichen Voraussetzungen nachweisen.

Alter, um Anspruch auf Mutterschaftsleistungen von der Sozialversicherung zu erhalten

Je nach Alter des Arbeitnehmers ist die Mindestbeitragszeit, die erforderlich ist, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, unterschiedlich und variiert allmählich:

1. Für Personen unter 21 Jahren Es ist keine Mindestdauer erforderlich

2. Ab 21 Jahre und unter 26 Jahren In den 7 Jahren vor Beginn der Pause und in den gesamten 180 Lebensjahren des Arbeitnehmers sind 90 Tage erforderlich

3. Seit über 26 JahrenEs werden zwei Optionen in Betracht gezogen:

- 180 Tage in den 7 Jahren vor Beginn der Pause

- 360 Tage während seines gesamten Arbeitslebens

Beitragsfreie Mutterschaft

In Fällen der Geburt, in denen die Mutter die Mindestbeitragsvoraussetzungen nicht erfüllt, kann sie die sogenannte beitragsfreie Mutterschaft in Anspruch nehmen, die als beitragsunabhängiges Mutterschaftsgeld bezeichnet wird.

In diesem Fall entspricht der zu zahlende Betrag 100% des Public-Indicator-Indikators IPREM Multiple Effects Income, der für das Jahr 2016 im Allgemeinen bei 17,75 Euro pro Tag (532,51 Euro pro Monat) liegt.

Mutterschaftshilfe der Steuerbehörde

Berufstätige Mütter, die Kinder bis 3 Jahre alt haben, können eine monatliche Zahlung von 100 € in Rechnung stellen oder im Gegenteil 1.200 € vom IRPF abziehen. Die einzige Voraussetzung für die Beantragung dieser Unterstützung ist die Zahlung von mindestens 15 Tagen in dem Monat, in dem die Leistung beantragt wird.

Familien mit Neugeborenen können von der Einkommensteuerbasis 1.836 € für das erste Kind abziehen, für das zweite Kind 2.040 €, für das dritte 3.722 € und für das vierte und folgende für 4.182 €.

Mutterschaftshilfe für autonome Mütter

Autonome Mütter, die in den letzten sieben Jahren mindestens 180 Tage Beiträge geleistet haben, können einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen in Anspruch nehmen, in dem sie 100% der angegebenen Basis in Rechnung stellen (€ 833,40 pro Monat, wenn Sie den Mindestbetrag und angeben 3.166,20 €, wenn Sie den Höchstbetrag angeben).

Der 100% ige Bonus der monatlichen Zahlungen in den 12 Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub wurde entfernt.

Marisol Nuevo Espín

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